Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaft e.V
Bezirksverband Jülich
Abt: Schießsport

Bestimmungen zur Durchführung der Bruderschaftsvergleichskämpfe
im Bezirksverband Jülich - Version 2016-1

I. Allgemeines.

Als Vorbereitung zu den Rundenwettkämpfen aber auch um das sportliche Schießen und die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Bruderschaften zu fördern, werden im Herbst und in den Wintermonaten, innerhalb des Bezirksverbandes Bruderschaftsvergleichskämpfe durchgeführt.

Bruderschaftsvergleichskämpfe

Punkt 1.

Für die Bruderschaftsvergleichskämpfe werden Mannschaften von mindestens vier und bis zu maximal sechs Schützen aufgestellt. Startberechtigt ist jeder Schütze für eine Bruderschaft.
Er muss in der Bruderschaft gemeldet sein, in der er schießt (Bastian Nr).
Der Schütze darf nicht mit der Bastiannummer einer anderen Bruderschaft schießen.

Punkt 2.
Mannschaftsmeldungen erfolgen nur schriftlich, an den Bezirksschießmeister.
Sie müssen Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und die Bastian Nummer des Schützen beinhalten.

Der Meldebogen des Bezirksverbandes ist zu verwenden.

Die bei den Vergleichskämpfen für eine Bruderschaft startende Mannschaft ist für die Klasse, in der sie startet, bis zum 15. August eines Jahres zu melden.
Meldungen die nach diesem Datum eingehen können nicht, mehr berücksichtigt werden.

Die Mannschaftsmeldung muss außerdem die Anschrift des Schießmeisters, des Mannschaftsführers und des Schießstandes enthalten.


Punkt 3.
Eine Unterteilung in der Altersklasse, erfolgt nicht. Es wird lediglich wird eine gesonderte Schülerklasse geführt.

12-15 Jahre 4 Schützen von denen drei Schützen werden gewertet.

6 – 11 Jahre Laser Power Gewehr ebenfalls vier Schützen, von drei gewertet werden.
Punkt 4.
Schießen Senioren in den Bezirksklassenschießen, so erhalten sie keine Vergünsti-gungen.
Senioren dürfen ab 70 Jahre im Sitzen schießen (neu) gemäß Sportordnung 12.2 ab 01.01.2016

Punkt 5.
Die Ergebnisse der vier besten Schützen einer Mannschaft zählen als Mannschaftsergebnis. (Liste von oben 1 – 6)

Punkt 6.
Bei der Gesamtwertung der Ergebnisse der Einzelschützen wird bei Gruppen bis zu fünf Mannschaften ein Ergebnis, bei Gruppen mit mehr als fünf Mannschaften zwei Ergebnisse gestrichen.

Ein nicht geschossener Wettkampf ist einem schlechten Ergebnis gleichzusetzen, d.h. er wird mit „Null“ gewertet.

Punkt 7.
Die siegende Mannschaft bekommt zwei Pluspunkte, die Verlierende zwei Minuspunkte. Endet ein Rundenwettkampf ringgleich, so erhält jede Mannschaft einen Pluspunkt.

Die Mannschaft mit den meisten Pluspunkten ist Gruppensieger.
Haben mehrere Mannschaften eine gleiche Punktzahl, so ist die Mannschaft mit den meisten Ringen Gruppensieger.

Punkt 7 a.
Sind Ringe und Punkte gleich, so muss unter neutraler Leitung und auf einem neutralen Schießstand ein Entscheidungskampf ausgetragen werden.

Der verantwortliche Gruppenleiter überwacht die Vergleichskämpfe.

Punkt 7 b.
Die Ergebnisliste muss spätestens am nächsten Tag nach dem Wettkampf abgeschickt werden. (Poststempel Fax oder Mail)

Dem Gruppenleiter obliegt die Überprüfung und die Korrektur der Ergebnisse, zum Beispiel im Fall von Rechenfehlern.




Punkt 7 c.
Alle Teilnehmer der Vergleichskämpfe, müssen einen Mitgliedsausweis der jeweiligen Bruderschaft haben, für die sie schießen. Er muss vor dem Start zu den Vergleichs-wettkämpfen dem Bezirksschießmeister vorgelegt werden.

Punkt 8.
Eine Bruderschaft kann mit beliebig vielen Mannschaften an den Rundenwettkämpfen teilnehmen.

Punkt 8 a.

Startet ein Schütze in einer anderen Mannschaft oder Gruppe als angegeben, so ist sein Ergebnis ungültig.


Punkt 9.

Es findet ein Aufstieg und ein Abstieg statt.
Die erstplatzierte Mannschaft einer Klasse muss in die nächst höhere Klasse aufsteigen!

Die letztplatzierte Mannschaft einer Klasse steigt in die nächstniederige Klasse ab.

Verweigert eine Mannschaft den Aufstieg in die höhere Klasse, so wird sie für ein Jahr von den Vergleichskämpfen, ausgeschlossen.

Davon betroffen sind auch, die in dieser Mannschaft gemeldeten Einzelschützen!

Punkt 9a.
Nach der einjährigen Sperre, gilt die Startberechtigung, für die niedrigste Klasse.

Punkt 9b.
Der Siegerpokal geht an die nächst platzierte Mannschaft in der Klasse.

Punkt 10.
Die Bruderschaftsvergleichskämpfe finden in der Disziplin Luftgewehr und bei Interesse auch für Luftpistole statt.

Punkt 11.
Aufteilung und Schusszahl.

1.Bez.Kl. Freihand 30 Schuss
1.Bez.Kl. Aufgelegt 30 Schuss ab 38 Jahre
2.Bez.Kl. Aufgelegt 20 Schuss ab 38 Jahre
3.Bez.Kl. Aufgelegt 20 Schuss ab 38 Jahre
Schüler Aufgelegt 20 Schuss 12 bis 15 Jahre
Laser Gewehr aufgelegt 15 Schuss 6 – 11 Jahre
Luftpistole 30 Schuss









II Durchführung

Punkt 1.
Die Bruderschaftsvergleichskämpfe werden nach den Bestimmungen der gültigen Sportordnung für das sportliche Schießen des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften durchgeführt.


Punkt 1a.
Der Bezirksverband Jülich gestattet Schützen, die noch nicht geschossen haben, mit dem Alter von 38 Jahren in einer Mannschaft zu schießen. Die Bruderschaften sollten nicht mehr als sechs Schützen in einer Mannschaft melden.

Um mehreren Schützen das Schießen zu ermöglichen, können bis zu zwei Schützen außer Konkurrenz (AK-Schützen) starten. Diese sind vom Mannschaftsergebnis ausgeschlossen, werden jedoch für die Einzelergebnisse gewertet.

Punkt 2.
Die Termine von den Rundenwettkämpfen werden vom Sportausschuss festgesetzt.

Bei der Festlegung der Termine kann der Wettkampftag für die Mannschaften, eingetragen werden. (Meldungen)
Die Startpläne werden spätestens zwei Wochen vor Beginn der Vergleichskämpfe bekannt gegeben. (Internet, Post, Mail…)

Punkt 3.
Die Wettkampfzeit richtet sich nach der Anzahl, der vorhandenen Schießstände. Ausgegangen wird von vier Ständen, die vorhanden sein müssen.

Dabei werden folgende Schusszeiten zu Grunde gelegt:
30 Schuss 50 Minuten
20 Schuss 35 Minuten
15 Schuss 25 Minuten

Innerhalb dieser Zeiten muss der Schütze seine Serie beendet haben. Sollte ein Schütze verspätet beim letzten Durchgang eintreten, so kann er nur die restliche Wertungszeit des Durchganges schießen.

Ein Nachschießen ist nicht erlaubt!

Punkt 3a.
Vor Beginn eines Vergleichskampfes, muss die Mannschaftsaufstellung schriftlich festgelegt werden. Nach der Auswertung wird die Liste von beiden Mannschaftsführern unterschrieben.





Punkt 3b.
Der Gastgeber stellt die Schießkarten.
Vorschießen ist nur bei Schichtarbeit erlaubt! (in der Hinrunde einmal und in der Rückrunde einmal)

Der Schütze, der vorschießen muss, teilt dies dem Gruppenleiter mit. Das Vorschiessen findet auf dem Stand statt, auf dem später der Wettkampf ausgetragen wird. In der Regel ist dies der Stand des Gegners.

Der Schütze der vorgeschossen hat, muss mit VK gekennzeichnet werden.
Die Wettkampfscheiben sind 14 Tage aufzubewahren.

Auf Verlangen des Gruppenleiters sind diesem, die Wettkampfscheiben,
auszuhändigen.

Punkt 4. Einsprüche und Proteste
Wird keine Einigung bei der Auswertung erzielt, so sind die beschossenen Wett-kampfscheiben ergänzt um einen kurzen Bericht dem Gruppenleiter vorzulegen.

Die Schießliste darf dann nicht unterschrieben werden !

Der Gruppenleiter teilt seine Entscheidung den beiden Mannschaften mit.
Wird die Entscheidung des Gruppenleiters von einer Mannschaft nicht angenommen, so entscheidet letztlich der Bezirksschießmeister nach Beratung mit dem Sportausschuss.

Punkt 5.
Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen droht den betroffenen Mannschaften bzw. Schützen, Punkte- und Ringabzug, sowie bei mehrmaligem Verstoß eine Disqualifikation durch den Sportausschuss.

Punkt 6.
Die Bruderschaftsvergleichskämpfe müssen bis zum 31. März eines Jahres durchgeführt werden.

Eventuelle Aufstiegskämpfe müssen bis zum 15. April eines jeden Jahres durchgeführt werden.

Die neuen Bestimmungen treten mit Beginn des Sportjahres 2017/2018 in Kraft.

Die bisherigen Bestimmungen verlieren, dann ihre Gültigkeit und werden aufgehoben.

Koslar, den 16.08.2016